vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AZG § 6, § 10

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4999/28/99 Heft 4999 v. 29.1.1999

( AZG § 6, § 10 ) Leistungsverschiebungen sind keine Überstunden. Als Leistungsverschiebung gilt die Vor- oder Nachleistung einer aus betrieblichen Gründen freigegebenen dienstplanmäßigen Arbeitszeit. Dies setzt voraus, dass die aus betrieblichen Gründen erfolgte Freigabe der Arbeitszeit für die Vor- und Nachleistung ursächlich wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte