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Fehlende Bauherreneigenschaft

Lohnsteuer und AbgabenARD 4999/21/99 Heft 4999 v. 29.1.1999

( GrEStG § 5 Abs 1 Z 1 ) Die Bauherreneigenschaft der Erwerber von Miteigentumsanteilen ist u.a. dann zu verneinen, wenn die Erwerber von vornherein in ein bereits fertiges Planungs-, Vertrags- und Finanzierungskonzept im Wege eines Vertragsgeflechts eingebunden werden.

VwGH 97/16/0494-0500 v. 28.05.1998

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