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Friseur- und Kosmetikaufwand von Schauspielern

Lohnsteuer und AbgabenARD 4998/23/99 Heft 4998 v. 26.1.1999

( EStG § 16 Abs 1 ) Auftrittsbezogene Friseur- und Kosmetikaufwendungen eines Schauspielers sind als Werbungskosten absetzbar.

VwGH 96/15/0198 v. 10.09.1998

Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abzugsfähig, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.

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