( ASVG § 19a, § 5 Abs 1 Z 2 ) Eine außerhalb von Österreich angetretene geringfügige Beschäftigung berechtigt nicht zur Selbstversicherung nach § 19a ASVG; dies gilt auch für Beschäftigungen innerhalb des EWR. (HVSVT)
( ASVG § 19a, § 5 Abs 1 Z 2 ) Eine außerhalb von Österreich angetretene geringfügige Beschäftigung berechtigt nicht zur Selbstversicherung nach § 19a ASVG; dies gilt auch für Beschäftigungen innerhalb des EWR. (HVSVT)