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KV für Arbeiter im Hotel und Gastgewerbe

Betriebswichtige GesetzeARD 4994/16/99 Heft 4994 v. 12.1.1999

KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe: Ab 1. 1. 1999 gebührt laut Übereinkommen der KV-Parteien v. 23. 12. 1999 „Teilzeitbeschäftigten für die ersten 4 Stunden pro Arbeitstag ein Stundenlohn von mindestens S 75,-.“

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