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Wirksamkeit von Kundenschutzklauseln bei Wirtschaftstreuhändern

ArbeitsrechtARD 4993/6/99 Heft 4993 v. 5.1.1999

( WT-BO § 35 Abs 3 , AngG § 36, EGV Art 48 ) Kundenschutzklauseln in Dienstverträgen können insoweit wirksam sein, als ein ausscheidender Arbeitnehmer selbst aktiv wird, um Klienten seines Arbeitgebers weiterhin zu betreuen.

OLG Wien 9 Ra 174/98v v. 21.08.1998, Revision zulässig

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