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BAO § 9

Lohnsteuer und AbgabenARD 4990/17/98 Heft 4990 v. 18.12.1998

( BAO § 9 ) Sind dem Präsidenten eines Vereins zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Abgaben keine liquiden Mittel mehr zur Verfügung gestanden, ist er für diese nicht haftbar. VwGH 98/17/0038 v. 17.08.1998. (Bescheid aufgehoben)

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