vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entschädigungen für Ernteausfall

Lohnsteuer und AbgabenARD 4989/22/98 Heft 4989 v. 15.12.1998

( EStG § 3 Abs 1 Z 3 lit a ) Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds für einen Ernteausfall wegen Dürreschäden sind von der Einkommensteuer befreit.

VwGH 96/15/0272 v. 10.09.1998

Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung wegen Hilfsbedürftigkeit sind gemäß § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit. Hilfsbedürftigkeit auf Grund der wirtschaftlichen Situation liegt vor, wenn weder Einkommen noch Vermögen des Steuerpflichtigen noch beides zusammen ausreichen, um seinen notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte