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ASVG § 142

SozialversicherungARD 4988/24/98 Heft 4988 v. 9.12.1998

( ASVG § 142 ) Wurde ein Versicherter in alkoholisiertem Zustand infolge eines dadurch verursachten Sturzes arbeitsunfähig, gebührt kein Krankengeld. LG Graz 32 Cgs 43/97 v. 26.05.1997. (ZAS Jud. 5/1998)

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