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ASVG § 102

SozialversicherungARD 4988/21/98 Heft 4988 v. 9.12.1998

( ASVG § 102 ) Die allgemeinen Verjährungsbestimmungen des ABGB sind auf öffentlich-rechtliche Ansprüche - und die Sozialversicherung unterliegt in ihrem Kern dem öffentlichen Recht - weder mittelbar noch analog anwendbar. OLG Linz 11 Rs 14/97 v. 23.04.1997. (ZAS Jud. 5/1998)

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