vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Notstandshilfe und Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts

SozialversicherungARD 4988/15/98 Heft 4988 v. 9.12.1998

( AlVG § 16, AMSG § 35 ) Bezieht ein Notstandshilfebezieher während seiner Anspruchsberechtigung auf Notstandshilfe eine Beihilfe nach dem AMSG (zur Deckung seines Lebensunterhalts während einer beruflichen Weiterbildung), ist ein Antrag auf Notstandshilfe nach Beendigung dieser Beihilfengewährung nicht erforderlich.

VwGH 98/08/0151 v. 08.09.1998

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte