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Insolvenz-Ausfallgeld und Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

ArbeitsrechtARD 4986/13/98 Heft 4986 v. 1.12.1998

( IESG § 1 Abs 5 ) Die Nachsicht der Folgen einer nicht erfolgten für den Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld erforderlichen Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren ist nur dann möglich, wenn die Anmeldung der Forderung nicht mehr nachgeholt werden kann.

OGH 8 Ob S 394/97t v. 16.04.1998

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