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AlVG § 25 Abs 1, B-VG Art 7

SozialversicherungARD 4985/12/98 Heft 4985 v. 27.11.1998

( AlVG § 25 Abs 1, B-VG Art 7 ) Die unbeschränkte Pflicht zur Rückzahlung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung infolge Erzielung eines die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Einkommens oder Umsatzes widerspricht dem Gleichheitssatz. Der dritte Satz des § 25 Abs 1 AlVG, idF des StruktAnpG, BGBl 1995/297, („Der Empfänger einer Leistung nach diesem Bundesgesetz ist auch zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen zu verpflichten, wenn sich auf Grund seines bzw. seines Angehörigen nachträglich vorgelegten Einkommen- bzw. Umsatzsteuerbescheides ergibt, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte.“) wird daher als verfassungswidrig aufgehoben. (zur Begründung siehe schon zur Vorgängerbestimmung VfGHG-271/94 v. 16. 3. 1995 = ARD 4649/19/95). VfGH G-59/98 v. 28.09.1998.

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