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Arbeitnehmerähnliche Expeditarbeiten und Beschäftigungsbewilligung

ArbeitsrechtARD 4985/8/98 Heft 4985 v. 27.11.1998

( AuslBG § 2 Abs 2 ) Arbeitnehmerähnliche Expeditarbeiten zur Versendung von Werbematerial erfordern eine Beschäftigungsbewilligung.

VwGH 95/09/0172 v. 03.09.1998

Für die Beurteilung der Arbeitnehmerähnlichkeit kommt es nicht darauf an, ob die betreffende Person konkret auf die Gegenleistungen aus einem (arbeitnehmerähnlichen) Rechtsverhältnis zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts angewiesen ist.

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