( UStG § 4 Abs 2 Z 2, § 28 Abs 2 ) Es besteht eine Gleichheitswidrigkeit der im UStG 1972 vorgenommenen Differenzierungen zwischen bundesgesetzlich und landesgesetzlich geregelten Zuschüssen sowie zwischen bundes- und landesgesetzlich geregelten Fonds bei der Einbeziehung von Subventionen in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.