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ASVG § 234

SozialversicherungARD 4984/19/98 Heft 4984 v. 24.11.1998

( ASVG § 234 ) Zeiten vom Entzug einer Leistung bis zur neuen Antragstellung gelten auf Grund der taxativen Aufzählung in § 234 ASVG nicht als neutrale Zeiten. OGH 10 Ob S 35/98i v. 31.03.1998.

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