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GSVG § 25 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4983/50/98 Heft 4983 v. 20.11.1998

( GSVG § 25 Abs 1 ) Zur Feststellung der Beitragsgrundlage des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH sind nicht nur seine Einkünfte als Geschäftsführer, sondern auch seine Gewinnanteile heranzuziehen. VwGH 95/08/0183 v. 12.05.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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