( GSVG § 25 Abs 1 ) Zur Feststellung der Beitragsgrundlage des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH sind nicht nur seine Einkünfte als Geschäftsführer, sondern auch seine Gewinnanteile heranzuziehen. VwGH 95/08/0183 v. 12.05.1998. (Beschwerde abgewiesen)