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ASVG § 273

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4983/45/98 Heft 4983 v. 20.11.1998

( ASVG § 273 ) Ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt - bei begehrter Berufsunfähigkeitspension - ist nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände 7 Wochen oder mehr beträgt. OGH 10 Ob S 129/98p v. 14.04.1998.

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