( ASVG § 255 ) Bei Pensionswerbern nach § 255 ASVG - und zwar sowohl nach § 255 Abs 1 bzw. Abs 2 ASVG (Berufsschutz) als auch § 255 Abs 3 ASVG (Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) - reicht bereits ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verweisungsberuf aus. Ist für einen (angelernten) Aufzugsmonteur (§ 255 Abs 2 ASVG) jedenfalls der Verweisungsberuf als technischer Wartungsmonteur möglich, ist er nicht invalid. OGH 10 Ob S 163/98p v. 19.05.1998.