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NÖ KAG § 45, § 49

ArbeitsrechtARD 4983/10/98 Heft 4983 v. 20.11.1998

( NÖ KAG § 45, § 49 ) Auch nach dem NÖ Krankenanstaltengesetz stellen die Sondergebühren eines nachgeordneten Arztes Entgelt des Rechtsträgers der Krankenanstalt und keine Honorierung durch Sonderklassepatienten dar. OGH 8 Ob A 12/98t v. 17.09.1998, in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 36/97y v. 21. 8. 1997 = ARD 4954/6/98.

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