( ArbVG § 56 Abs 3 ) Die Verfahrensvorschriften für die Briefwahl zählen zu den wesentlichen Bestimmungen des Wahlverfahrens, deren Verletzung Nichtigkeit der BR-Wahl nach sich zieht. LG Wr. Neustadt 4 Cga 237/96h v. 28.04.1997. (ZAS Jud. 5/1998)
( ArbVG § 56 Abs 3 ) Die Verfahrensvorschriften für die Briefwahl zählen zu den wesentlichen Bestimmungen des Wahlverfahrens, deren Verletzung Nichtigkeit der BR-Wahl nach sich zieht. LG Wr. Neustadt 4 Cga 237/96h v. 28.04.1997. (ZAS Jud. 5/1998)