( ABGB § 914 ) Erfolgt anlässlich einer nur kurzfristig (für die Dauer des Umbaus der Betriebsstätte) erfolgten Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse eines Arbeitnehmers keine Endabrechnung des Dienstverhältnisses und wurden weder anteilige Sonderzahlungen noch Urlaubsentschädigung ausgezahlt, ist die Annahme einer Unterbrechung des Dienstverhältnisses auch dann verfehlt, wenn dem Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis der Bezug von Arbeitslosenunterstützung in Verbindung mit der Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse ermöglicht werden sollte. OGH 9 Ob A 147/98b v. 20.05.1998.