( EStG § 4, § 8 ) Eine Einbringung (Einlage) eines im Zuge einer Erbteilung erworbenen Teppichs in den Betrieb des Erwerbers stellt keine Anschaffung oder Herstellung dar; eine vorzeitige Abschreibung ist daher nicht möglich, auch wenn das Wirtschaftsgut erst kurz vor seiner Einbringung entgeltlich erworben wurde. VwGH 93/15/0051 v. 10.09.1998. (Beschwerde abgewiesen)