Zusatzkollektivvertrag für das Bundesland Kärnten für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe: Garantielohnerhöhung ab 1. 7. 1998 um 3,95% (Mindestlohn S 12.100,-); ab 1. 11. 1998 besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einem Garantielohnsystem und einem neu vereinbarten Festlohnsystem. Beide Lohnsysteme haben befristet bis 31. 12. 2000 Gültigkeit und sind von beiden Vertragspartnern während dieser Zeit nicht kündbar. (WK Kärnten)