vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 69

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4981/19/98 Heft 4981 v. 13.11.1998

( BAO § 69 ) Ein späteres amtswegiges Einschreiten vermag an einer bereits nach § 69 BAO erste Alternative begründeten örtlichen Zuständigkeit (hier: eines Grenzzollamtes) nichts zu ändern. VwGH 95/16/0152 v. 20.08.1998. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte