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Weitergabe von Honoraren an Verlustgesellschaft

Lohnsteuer und AbgabenARD 4981/15/98 Heft 4981 v. 13.11.1998

( BAO § 22, EStG § 20 Abs 1 ) Ohne außersteuerliche Gründe stellt die Überlassung von Honoraren eines Wirtschaftstreuhänders an eine von ihm beherrschte Verlust-GmbH einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar.

VwGH 93/15/0051 v. 10.09.1998

Die „Weitergabe“ von Honoraren eines Wirschaftstreuhänders an eine von ihm beherrschte Gesellschaft stellt bloße Einkommensverwendung dar, wenn der Zahlung nicht ein - sowohl unter Gesichtspunkten des Fremdvergleichs als auch jenen der Missbrauchsprüfung - anzuerkennendes Rechtsverhältnis zwischen dem Wirtschaftstreuhänder und der Gesellschaft über die Erbringung der betreffenden Steuerberaterleistungen zugrunde liegt. Liegt ein solches - im Wege des Selbstkontrahierens zustande gekommenes - steuerlich anzuerkennendes Vertragsverhältnis nicht vor, erübrigt sich eine Prüfung unter den Gesichtspunkten des Fremdvergleichs, wenn Missbrauch im Sinne des § 22 BAO vorliegt.

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