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Rezeptionistin - Einstufung als Angestellte

ArbeitsrechtARD 4981/10/98 Heft 4981 v. 13.11.1998

( AngG § 1 ) Eine Rezeptionistin in einem Familienbetrieb, die höher qualifizierte Dienste leistet, ist auch dann als Angestellte zu qualifizieren, wenn zu ihrem Aufgabenbereich auch Tätigkeiten gehören, die auch ein im Kollektivvertrag als Arbeiter geführter Hotelportier zu verrichten hat.

OGH 9 Ob A 137/98g v. 19.08.1998

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