( ArbVG § 105 Abs 2, ABGB § 1295 ) Der Ausspruch der Kündigung eines Arbeitnehmers vor Ablauf der Stellungnahmefrist des Betriebsrats ist rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber erkennen hätte können, dass die Stellungnahme des BR-Vorsitzenden ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat erfolgt ist.
OLG Wien 7 Ra 244/98y v. 16.09.1998