( ABGB § 879 ) Eine auch den Betriebspensionswerber bindende Feststellung der Voraussetzungen für einen Pensionszuschuss durch einen vom ehemaligen Arbeitgeber bestimmten Vertrauensarzt verstößt gegen § 879 Abs 1 ABGB iVm Art 6 MRK sowie § 6 Abs 1 Z 10 KSchG. Ist der Vertrauensarzt zu einem für den Arbeitnehmer negativen Ergebnis gelangt, hat das Gericht daher diese Voraussetzungen ohne jede Bindung an das Ergebnis der vertrauensärztlichen Begutachtung zu prüfen. OGH 8 Ob A 166/98i v. 06.07.1998, in Bestätigung des Aufhebungsbeschlusses des OLG Wien 7 Ra 337/97y v. 28. 1. 1998 = ARD 4955/32/98.