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Behördliche Aufforderung - kein behördlicher Eingriff

Lohnsteuer und AbgabenARD 4980/16/98 Heft 4980 v. 10.11.1998

( EStG § 37 ) In der behördlichen Aufforderung an einen Forstwirt, Schadholz zu fällen, ist kein einen begünstigten Steuersatz auslösender behördlicher Eingriff im Sinne des § 37 Abs 5 EStG 1988 idF vor der Novelle BGBl 1996/201 zu sehen.

VwGH 95/14/0017 v. 09.09.1998

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