( EStG § 37 ) In der behördlichen Aufforderung an einen Forstwirt, Schadholz zu fällen, ist kein einen begünstigten Steuersatz auslösender behördlicher Eingriff im Sinne des § 37 Abs 5 EStG 1988 idF vor der Novelle BGBl 1996/201 zu sehen.
VwGH 95/14/0017 v. 09.09.1998