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Beschäftigungsverbot durch Feststellungsbescheid

ArbeitsrechtARD 4980/9/98 Heft 4980 v. 10.11.1998

( MSchG § 4 Abs 5 ) Ein Beschäftigungsverbot für eine schwangere Feinkostverkäuferin kann erst dann durch Feststellungsbescheid ausgesprochen werden, wenn deren Tätigkeit (hier: an einer Vitrine), bei der sie sich zu bücken hat, im konkreten Fall für Mutter oder Kind schädlich wird.

VwGH 96/11/0274 v. 18.11.1997

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