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Dienstzeugnis nach Disposition des Arbeitnehmers

ArbeitsrechtARD 4978/6/98 Heft 4978 v. 3.11.1998

( AngG § 39, ABGB § 1163 ) Ein Arbeitnehmer kann, wenn eine von ihm in untergeordnetem Ausmaß verrichtete Tätigkeit für sein weiteres Fortkommen nicht von Bedeutung ist, verlangen, dass diese Tätigkeit im Dienstzeugnis nicht erwähnt wird.

ASG Wien 29 Cga 67/97b v. 07.07.1998

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