( ABGB § 1151 ) Erreicht die Eingliederung eines Fotoberichterstatters in den Betrieb einer Zeitung nicht ein solches Ausmaß, dass hiedurch seine Freizügigkeit in ähnlicher Weise eingeschränkt wird wie die (echter) Arbeitnehmer in derartigen Berufen, fehlt ein Bestimmungsmerkmal für einen echten Dienstvertrag.
OLG Wien 12 Ra 206/97v v. 09.12.1997