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GebG § 13 Abs 3

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4977/32/98 Heft 4977 v. 28.10.1998

( GebG § 13 Abs 3 ) Bringt ein Rechtsanwalt die Vorstellung eines Klienten gegen einen Bescheid der Baubehörde ein, haftet er für die Gebührenschuld als Gesamtschuldner. VwGH 98/16/0137 v. 02.07.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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