( GGG TP 9 lit b, WFG § 53 Abs 3 ) Pfandrechtseintragungen bloß zur Umschuldung von Objekten, die im Rahmen einer auf Grund langesgesetzlicher Vorschriften vorgenommenen Wohnbauförderungsmaßnahme gefördert werden, sind nicht gerichtsgebührenbefreit. VwGH 97/16/0199 bis 0202 v. 29.04.1998. (Bescheide aufgehoben)