Auf Grund eines Beschlusses der Verwaltungskommission der EG ergaben sich Änderungen, die bewirken, dass nunmehr anstelle lediglich unverzüglicher Leistungen (Notfallbehandlung) Anspruch auf alle erforderlichen Leistungen im Falle einer dienstlichen Entsendung besteht. In diesem Zusammenhang wurden neue Vordrucke zur Durchführung der Verordnung (EWG)Nr 1408/71 aufgelegt.