( EO § 381, ArbVG § 118, ASGG § 47 ) Bei einer einstweiligen Verfügung, den Arbeitgeber für schuldig zu erkennen, ein BR-Mitglied zur Teilnahme an einem Excel-Einstiegsseminar des ÖGB unter Fortzahlung des Entgelts vom Dienst freizustellen, finden die Sonderbestimmungen des ASGG über das Rechtsmittelverfahren - insbesondere § 47 Abs 1 ASGG (Rekursbeschränkungen) - kein Anwendung, auch wenn diese wie hier im Rahmen eines Verfahrens über eine Arbeitsrechtssache beantragt wurden. OGH 9 Ob A 154/97f v. 05.11.1997.