( OFG § 12, AHG § 1 ) Erleidet ein Krankenversicherungsträger dadurch einen Schaden, dass durch Sachbearbeiter überhöhte Leistungen der Krankenversicherung an eine der Opferfürsorge unterliegende Person erbracht wurden, kann dieser von den Sachbearbeitern nicht im Rahmen der Amtshaftung zurückgefordert werden.
OGH 9 Ob A 387/97w v. 10.12.1997