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Übliche Heimfahrten eines ledigen Steuerpflichtigen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4974/11/98 Heft 4974 v. 16.10.1998

( EStG § 16 Abs 1 ) Heimfahrten eines ledigen Steuerpflichtigen, der berufsbedingt auswärts arbeitet, zu seinem ständigen Wohnsitz können als Werbungskosten abgesetzt werden, soweit sie das übliche Ausmaß nicht übersteigen.

VwGH 95/13/0119 v. 27.08.1998

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