Tages- und Nächtigungsgelder sind gemäß § 49 Abs 3 Z 1 ASVG beitragsfrei, soweit sie nach § 26 EStG 1988 nicht der Einkommensteuer-(Lohnsteuer-)pflicht unterliegen.
Mit dem LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 3. 7. 1998 (siehe ARD 4951/22/98 u. a.) wurde die steuerliche Bewertung von Reisekostenersätzen in 2 Punkten geändert: