Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich als geringfügig zu beurteilen ist, haben sich der HVSVT und die Gebietskrankenkassen am 19. 8. 1998 auseinandergesetzt und auf Basis der Änderungen durch die 55. Novelle zum ASVG, BGBl I 1998/138, die folgenden Anwendungsregeln empfohlen (siehe auch bereits ARD 4962/19/98):
Änderungen gegenüber der alten Rechtslage