( AngG § 39 ) Umfasste die Tätigkeit eines „Baumarktleiters“ neben der Verkaufstätigkeit u.a. auch den Einkauf und die Aufsicht für das Warenlager, Verhandlungen mit Lieferanten und Kundenbesuche, ist die Bezeichnung „Filialleiter“ für diesen Tätigkeitsbereich im Dienstzeugnis zutreffend. ASG Wien 28 Cga 218/96z v. 26.11.1997, Berufung erhoben.