( APSG § 8 ) Soweit eine kollektivvertragliche Einstufung nicht ausschließlich nach der Dauer der Dienstzeit erfolgt, sondern für die Einstufung auch der Inhalt der Tätigkeiten maßgeblich ist, sind Zeiten des Präsenzdienstes für die Einstufung nicht relevant.
OLG Wien 9 Ra 191/98v v. 21.08.1998, Rekurs zulässig