( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Hat ein Arbeitnehmer, der infolge Personalreduktion gekündigt wurde, bereits einen neuen Posten mit nahezu unverändertem Einkommen gefunden, ist die Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit durch das Erfordernis des Pendelns ungerechtfertigt.
OGH 8 Ob A 151/98h v. 25.06.1998