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Bgld. BauO § 18

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4973/23/98 Heft 4973 v. 13.10.1998

( Bgld. BauO § 18 ) Die burgenländische Bauordnung enthält in Zusammenhang mit der Vorschreibung von Kostenbeiträgen für Aufschließungsmaßnahmen für Straßen, deren Errichtung vor dem In-Kraft-Treten der BauONovelle 1993 beschlossen wurde, keine Rückwirkung.

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