vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 209

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4973/22/98 Heft 4973 v. 13.10.1998

( BAO § 209 ) Inhaltlich fehlerhafte Verwaltungsakte verlieren (sofern sie von der zuständigen Behörde stammen und nach außen hin in Erscheinung getreten sind) die ihnen zukommende Unterbrechungswirkung hinsichtlich der Verjährung auch dann nicht, wenn sie nachträglich beseitigt werden. VwGH 98/17/0088 v. 22.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte