( BAO § 295 ) Abgabenbescheide können vor Erlassung eines ihnen zugrunde liegenden geänderten Grundlagenbescheides auch in Belangen bekämpft werden, die über den Änderungsgrund für den Grundlagenbescheid hinausreichen.
VwGH 96/15/0083 v. 28.05.1998
( BAO § 295 ) Abgabenbescheide können vor Erlassung eines ihnen zugrunde liegenden geänderten Grundlagenbescheides auch in Belangen bekämpft werden, die über den Änderungsgrund für den Grundlagenbescheid hinausreichen.
VwGH 96/15/0083 v. 28.05.1998