( BAO § 250 ) Eine bedingte Berufung gegen einen Abgabenbescheid ist dann zulässig, wenn sie von einem bestimmten im Verfahrensverlauf eintretenden Ereignis abhängig gemacht wird, ohne dass hiedurch ein dem Verfahren abträglicher Schwebezustand herbeigeführt wird.
VwGH 97/17/0401 v. 17.08.1998